Behaglichkeitsmessung
Mit unserem Messequipment können wir folgende Daten erfassen:
- Temperatur
- Luftfeuchte
- Strahlungswärme
- Strömungsgeschwindigkeit
- (Flügelrad, Hitzedraht, Staurohr)
- Turbulenzgrad
- thermische Behaglichkeit: PMV*/PPD*
- Druck / Differenzdruck
- CO2 Gehalt
Weitergehende Informationen zu Messparametern während der Messung der Behaglichkeit
PMV (Predicted Mean Vote)
PMV ist ein Maß für das mittlere Empfinden einer größeren Anzahl von Personen. Ermittelt wird dieser PMV-Wert aus den Parametern:
- Umgebungstemperatur
- Strahlungstemperatur (z.B. durch kalte Scheiben)
- Rel. Feuchte
- Strömungsgeschwindigkeit
- Kleidungsindex (z.B. leichte Arbeitskleidung)
- Aktivität / Tätigkeit (z.B. sitzende Tätigkeit, Büroarbeit)
Als Ergebnis der Messung erhält man einen Wert zwischen +3 und -3. Ein PMV-Wert von -0,5 bis +0,5 entspricht thermischer Behaglichkeit. Die Auswertung erfolgt in unserem Bericht tabellarisch und grafisch. Alle Werte auf der grünen Linie entsprechen einer thermischen Behaglichkeit Kategorie B nach DIN EN ISO 7730. Befindet sich der Wert außerhalb von -0,5 bis +0,5, sollte der Ursache nachgegangen werden.
PPD (Predicted Percentage Dissatisfied)
PPD beschreibt den voraussichtlichen Anteil unzufriedener Personen mit einer raumklimatischen Situation. Der Wert wird in Prozent angegeben und sinkt nicht unter einen Anteil von 5% Unzufriedener, da es aufgrund individueller Unterschiede unmöglich ist, ein Umgebungsklima festzulegen, dass jeden zufrieden stellt.
Turbulenzgrad
Der Turbulenzgrad beschreibt die Gleich- oder Ungleichförmigkeit der Luftströmung und ist notwendig zur Berechnung der Zugluftrate. Zur Berechnung des Turbulenzgrades muss die Standardabweichung des ermittelten Luftgeschwindigkeitswertes gemessen werden.
Zugluftrate
Die Zugluftrate stellt den voraussichtlichen Prozentsatz an unzufriedenen Raumnutzern aufgrund zu hoher Luftgeschwindigkeit dar. In die Berechnung fließen die Raumlufttemperatur, die mittlere Luftgeschwindigkeit und der Turbulenzgrad ein.
Gemessen wird je nach Tätigkeit in drei Messhöhen:
- Sitzende Tätigkeit (0,1m / 0,6m / 1,1m)
- Stehende Tätigkeit (0,1m / 1,1m / 1,7m)
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