Brandschutzklappen
Sie als Eigentümer bzw. Betreiber sind für die ordnungsgemäße Funktion der Brandschutzklappen verantwortlich. Auf Veranlassung des Eigentümers / Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion des Zulassungsgegenstandes (Brandschutzklappe) unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 in Verbindung mit der DIN 31051 mindestens in halbjährlichen Abstand erfolgen. Bei zwei aufeinander folgenden Prüfungen ohne Mängel genügt die jährliche Überprüfung.
Wir überprüfen Ihre BSK (Brandschutzklappen) und führen dabei folgende Maßnahmen durch:
- Aufnahme aller Brandschutzklappen in Revisionsunterlagen / -pläne
- Kontrolle der eindeutigen Adressierung / Zuordnung zur Anlage
- Überprüfung der Zulassungen, ggf. tragen wir alle notwendigen Dokumente zusammen
- Beurteilung der Einbausituation
- Fachgerechtes Testen der Funktion (durch uns oder externe Firma)
- Aufzeigen von Mängeln
- Veranlassung der Beseitigung von Mängel durch Fachfirmen
- Lückenlose Dokumentation aller Tätigkeiten und Erstellung von Protokollen / Prüfberichten
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E Mail.